© Tierfreunde Rhein-Erft

Kastrations-, Kennzeichnungs-

und Registrierungspflicht

Seit 2004 hat es sich der Verein Straßenkatzen Rhein-Erftkreis e.V., allen voran Frau Stautzebach, zur Aufgabe gemacht, Politik und Verwaltung in den unterschiedlichsten Hierarchieebenen für die Kastrations- pflicht der in Privathaltung befindlichen Freigängerkater und -katzen zu sensibilisieren. Kleine Erfolge jahrelangen „dicke Bretter bohrens“ wurden im Laufe der Jahre sichtbar. Vorbildfunktion im Rhein-Erft-Kreis hatte die Kolpingstadt Kerpen, denn hier war Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bereits seit einigen Jahren eingeführt. In den Städten Bergheim, Hürth und Wesseling war nur die Kastrationspflicht von Freigängerkatern und -katzen verpflichtend. Die Städte Bedburg, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen und Pulheim galt es noch zu überzeugen. Eine langwierige, zeitraubende und schwierige Aufgabe, denn Tierschutzthemen sind bei Politik und Verwaltung gleichermaßen unbeliebte wie ungeliebte Themen! Die Tierfreunde Rhein-Erft unterstützten die Arbeit des Vereins Straßenkatzen Rhein-Erftkreis e.V. voll inhalt- lich, gingen in ihrem Begehren allerdings einen Schritt weiter. Nach unserer Auffassung macht Kastrations- pflicht nur in Zusammenhang mit Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht Sinn. Alles andere ist halb- herzig und ein „sanftes Ruhekissen“ für Verantwortliche in Politik und Verwaltung, denn Kastrationen erfolg- ten (außer in Kerpen) ausschließlich auf freiwilliger Basis. Wir sind sicher, dass verantwortungsbewusste Katzenhalterhalterinnen und -halter kein Problem darin sahen und sehen, ihr Tier – sofern es nicht für Zuchtzwecke vorgesehen ist – kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Tierschutzorganisationen, wie z.B.TASSO e.V. oder der Deutsche Tierschutzbund e.V., registrieren kostenlos. Nur auf diese Weise besteht die Möglichkeit, aufgegriffene oder in Tierheimen abgegebene Tiere sicher zuzuordnen. Katzenhalterinnen und -haltern sollte bewusst sein, dass jeder unkastrierte Freigängerkater ggfls. weite Strecken auf sich nimmt, um rollige Katzen zu decken. In den meisten Fällen handelt es sich um noch nicht kastrierte Straßenkatzen, also herrenlose Tiere. Aber auch rollige Freigängerkatzen werden gedeckt. Ungewollte Würfe von Katzen in Privathaltung werden (im günstigsten Fall) nicht selten vor Tierheimen abgestellt, trächtige Katzen mit offensichtlich falschen “Entschuldigungen” und “Begründungen” in Tier- heimen abgegeben. Durch Aussetzen werden ungewollte Würfe häufig herrenlos oder im ungünstigsten Fall auf unterschiedliche Weise getötet, beispielsweise durch Ertränken. In anderen Fällen ist animal- hoarding (krankhaftes Sammeln und Halten von Tieren) nicht selten die Folge. Ziel des Vereins Straßenkatzen Rhein-Erftkreis e.V. und der vielen weiteren Ehrenamtlichen in den unter- schiedlichsten Tierschutzvereinen und -organisationen ist nicht nur kontinuierliche Fütterung herrenloser Katzen; zeitaufwendiges Einfangen, kostenträchtiges Kastrieren u.v.m. zählt ebenfalls dazu. Jede Katzenhalterin bzw. jeder Katzenhalter sollte sich vor Augen führen, dass unkastrierte Freigänger- kater das Leid der Straßenkatzen unnötig erhöhen. Bitte bedenken Sie, dass das uneingeschränkte Engagement des Vereins Straßenkatzen e.V., der Tierfreunde Rhein-Erft und weiterer, u.a. auch großer Kölner Tierschutzvereine, die auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises aktiv sind, teilweise durch Unkennt- nis oder unbedachtes Verhalten, ad absurdum geführt wird. Einer gesetzlichen Änderungen in den letzten Jahren ist die Zuständigkeit des Rhein-Erft-Kreises zu verdan- ken. Der Koalitionsantrag (CDU, Bü90/DIE GRÜNEN, FDP) vom 10.10.2019 brachte den Durchbruch, nachdem mehrfache, zeitlich frühere, ebenfalls sinnvolle Anträge der Opposition mehrheitlich abgelehnt wurden. Unser Credo: Besser spät als nie! Endlich war es soweit! Jahrelanges “dicke Bretter bohren” schien endlich Früchte zu tragen. Am 30.10.2019 beauftragte der Ausschuss für Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz im Kreistag des Rhein-Erft- Kreises die Verwaltung, eine Verordnung zu erarbeiten, die unser aller Anliegen flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet verpflichtend macht. Das zuständige Fachamt (Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung) reagierte rasch. Der Entwurf der Verordnung wurde nach Vorberatung in den Fachausschüssen (Ausschuss für Finanzen, Interkommunale Zusammenarbeit und Liegenschaften am 14.11.2019 und Kreisausschuss am 21.11.2019) in der Sitzung des Kreistages am 12.12.2019 einstimmig beschlossen. Die Verordnung sieht die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Freigängerkatern und -katzen vor und trat am 15.01.2020 in Kraft. Zur Katzenschutzverordnung des Rhein-Erft-Kreises:
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Katzenhalter aufgepasst! Endlich ist die längst überfällige Verord- nung zur Kastrations-, Kennzeich- nungs- und Registrierungspflicht von Freigängerkatern und -katzen flächen- deckend für den Rhein-Erft-Kreis am 15.01.2020 in Kraft getreten. (PDF zum Download s. unten) Vielen Dank all denjenigen, die Flagge zeigten und sich seit 2004 vehement für dieses Thema ehrenamtlich engagieren.
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