© Tierfreunde Rhein-Erft
Kastrations-, Kennzeichnungs-
und Registrierungspflicht
Seit 2004 hat es sich der Verein Straßenkatzen Rhein-Erftkreis e.V., allen voran Frau Stautzebach, zur
Aufgabe gemacht, Politik und Verwaltung in den unterschiedlichsten Hierarchieebenen für die Kastrations-
pflicht der in Privathaltung befindlichen Freigängerkater und -katzen zu sensibilisieren. Kleine Erfolge
jahrelangen „dicke Bretter bohrens“ wurden im Laufe der Jahre sichtbar. Vorbildfunktion im Rhein-Erft-Kreis
hatte die Kolpingstadt Kerpen, denn hier war Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bereits
seit einigen Jahren eingeführt. In den Städten Bergheim, Hürth und Wesseling war nur die Kastrationspflicht von
Freigängerkatern und -katzen verpflichtend. Die Städte Bedburg, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen und Pulheim
galt es noch zu überzeugen. Eine langwierige, zeitraubende und schwierige Aufgabe, denn Tierschutzthemen sind
bei Politik und Verwaltung gleichermaßen unbeliebte wie ungeliebte Themen!
Die Tierfreunde Rhein-Erft unterstützten die Arbeit des Vereins Straßenkatzen Rhein-Erftkreis e.V. voll inhalt-
lich, gingen in ihrem Begehren allerdings einen Schritt weiter. Nach unserer Auffassung macht Kastrations-
pflicht nur in Zusammenhang mit Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht Sinn. Alles andere ist halb-
herzig und ein „sanftes Ruhekissen“ für Verantwortliche in Politik und Verwaltung, denn Kastrationen erfolg-
ten (außer in Kerpen) ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Wir sind sicher, dass verantwortungsbewusste Katzenhalterhalterinnen und -halter kein Problem darin sahen
und sehen, ihr Tier – sofern es nicht für Zuchtzwecke vorgesehen ist – kastrieren, kennzeichnen und registrieren
zu lassen. Tierschutzorganisationen, wie z.B.TASSO e.V. oder der Deutsche Tierschutzbund e.V., registrieren
kostenlos. Nur auf diese Weise besteht die Möglichkeit, aufgegriffene oder in Tierheimen abgegebene Tiere
sicher zuzuordnen.
Katzenhalterinnen und -haltern sollte bewusst sein, dass jeder unkastrierte Freigängerkater ggfls. weite
Strecken auf sich nimmt, um rollige Katzen zu decken. In den meisten Fällen handelt es sich um noch
nicht kastrierte Straßenkatzen, also herrenlose Tiere. Aber auch rollige Freigängerkatzen werden gedeckt.
Ungewollte Würfe von Katzen in Privathaltung werden (im günstigsten Fall) nicht selten vor Tierheimen
abgestellt, trächtige Katzen mit offensichtlich falschen “Entschuldigungen” und “Begründungen” in Tier-
heimen abgegeben. Durch Aussetzen werden ungewollte Würfe häufig herrenlos oder im ungünstigsten
Fall auf unterschiedliche Weise getötet, beispielsweise durch Ertränken. In anderen Fällen ist animal-
hoarding (krankhaftes Sammeln und Halten von Tieren) nicht selten die Folge.
Ziel des Vereins Straßenkatzen Rhein-Erftkreis e.V. und der vielen weiteren Ehrenamtlichen in den unter-
schiedlichsten Tierschutzvereinen und -organisationen ist nicht nur kontinuierliche Fütterung herrenloser
Katzen; zeitaufwendiges Einfangen, kostenträchtiges Kastrieren u.v.m. zählt ebenfalls dazu.
Jede Katzenhalterin bzw. jeder Katzenhalter sollte sich vor Augen führen, dass unkastrierte Freigänger-
kater das Leid der Straßenkatzen unnötig erhöhen. Bitte bedenken Sie, dass das uneingeschränkte
Engagement des Vereins Straßenkatzen e.V., der Tierfreunde Rhein-Erft und weiterer, u.a. auch großer
Kölner Tierschutzvereine, die auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises aktiv sind, teilweise durch Unkennt-
nis oder unbedachtes Verhalten, ad absurdum geführt wird.
Einer gesetzlichen Änderungen in den letzten Jahren ist die Zuständigkeit des Rhein-Erft-Kreises zu verdan-
ken. Der Koalitionsantrag (CDU, Bü90/DIE GRÜNEN, FDP) vom 10.10.2019 brachte den Durchbruch,
nachdem mehrfache, zeitlich frühere, ebenfalls sinnvolle Anträge der Opposition mehrheitlich abgelehnt
wurden. Unser Credo: Besser spät als nie!
Endlich war es soweit! Jahrelanges “dicke Bretter bohren” schien endlich Früchte zu tragen. Am 30.10.2019
beauftragte der Ausschuss für Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz im Kreistag des Rhein-Erft-
Kreises die Verwaltung, eine Verordnung zu erarbeiten, die unser aller Anliegen flächendeckend für das
gesamte Kreisgebiet verpflichtend macht.
Das zuständige Fachamt (Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
reagierte rasch. Der Entwurf der Verordnung wurde nach Vorberatung in den Fachausschüssen
(Ausschuss für Finanzen, Interkommunale Zusammenarbeit und Liegenschaften am 14.11.2019 und
Kreisausschuss am 21.11.2019) in der Sitzung des Kreistages am 12.12.2019 einstimmig beschlossen.
Die Verordnung sieht die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Freigängerkatern und
-katzen vor und trat am 15.01.2020 in Kraft.
Zur Katzenschutzverordnung des Rhein-Erft-Kreises:
Katzenhalter aufgepasst!
Endlich
ist
die
längst
überfällige
Verord-
nung
zur
Kastrations-,
Kennzeich-
nungs-
und
Registrierungspflicht
von
Freigängerkatern
und
-katzen
flächen-
deckend
für
den
Rhein-Erft-Kreis
am
15.01.2020
in
Kraft
getreten.
(PDF
zum
Download s. unten)
Vielen
Dank
all
denjenigen,
die
Flagge
zeigten
und
sich
seit
2004
vehement
für
dieses Thema ehrenamtlich engagieren.