© Tierfreunde Rhein-Erft
Änderung des Flächennutzungsplanes in Bergheim
Anregung nach § 24 GO NW i.V.m. § 10 HS der Stadt Bergheim
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Kreisstadt Bergheim für das
Grundstück Am Kreuzweg 2, 50129 Bergheim, von „Grünfläche“ in „Sonderbaufläche
Tierheim“
Zum Auftakt nahmen wir zu Dritt im Oktober 2014 das vorgenannte Projekt in Angriff. Zu diesem Zeitpunkt war die Gründung
des AK Tierfreunde Rhein-Erft noch Zukunftsmusik. Allerdings war absehbar, dass der ehem. Träger des Tierheims Bergheim nicht
mehr zu retten war. – Dieser Zustand war auch anderen nicht verborgen geblieben, denn „die Geier“ warteten schon. Schnell war
offensichtlich, dass künftig nicht mehr der Tierschutz dominieren, sondern diverse gewerbliche Nutzungen (Hunde-/Tierpension,
Hundeschule) Einzug auf dem Tierheimgelände halten sollten. Das konnten und wollten wir nicht zulassen!
Erforderlich wurde die Anregung an die Kreisstadt Bergheim und damit an politisch Verantwortliche, die entsprechenden Voraus-
setzungen planungsrechtlich zu schaffen. Die Darstellung „Sonderbaufläche Tierheim“ im neu aufzustellenden FNP gibt dem
neuen Träger des Tierheims Bergheim Planungssicherheit und uns die Gewissheit, dass der Tierschutz auf dem Gelände auch
weiterhin „Vorfahrt“ hat.
Unterstützt ist unsere Anregung von mehr als 2.400 Gleichgesinnten, die mit ihrer Unterschrift Flagge zeigten. – Jedem Einzelnen
sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
Medienwirksam hatten wir Gelegenheit, die gesammelten Unterschriften der Bürgermeisterin zu übergeben.
Das haben wir erreicht:
- Unsere Anregung wurde von der Verwaltung aufgenommen und wird im neu aufzustellenden FNP umgesetzt.
- Gewerbliche Nutzungen werden bis zur Rechtskraft des neuen FNP nicht genehmigt. Ab Rechtskraft sind gewerbliche Nutzungen
bauordnungsrechtlich unzulässig.
- Den planungsrechtlichen Prozess werden wir interessiert verfolgen.
Schriftsatz Elisabeth Hülsewig, Stadträtin der Kreisstadt Bergheim, vom 02.06.2015